Alle Informationen zu KFW 442
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Energiewende weiter zu fördern und ein neues Programm aufgelegt, mit dem Sie als Hausbesitzer ab sofort kräftig sparen können.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Es nennt sich “Solarstrom für Elektroautos - 442”
Es gibt einen Zuschuss bis zu 10.200 Euro
Gefördert werden der Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
Das Förderprogramm ist für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben.
Ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags online auf der Seite der KfW.
10.200 € Zuschuss erhalten
Immer an Ihrer Seite
Bei Böttjer Energy haben wir eine Mission: die Energiewende voranzubringen. Effektiv, nachhaltig und mit herausragender Expertise und Qualität. Für Hausbesitzer bieten wir deshalb jetzt exklusive Gesamtpakete speziell zur neuen Förderrichtlinie 442 an – inkl Förderungsberatung und Tipps zur Antragsstellung.
Im Gegensatz zu unseren Mitbewerbern bekommen Sie von uns alles aus einer Hand. Keine Sub-Sub Unternehmer, die im Zweifelsfall nicht erreichbar sind oder nach der Anzahlung monatelang nicht von sich hören lassen. Wir bieten als regionaler Meisterbetrieb höchste Qualität und garantierte Zufriedenheit. Darauf können Sie sich verlassen.
Im Folgenden finden Sie weitere Details zu den Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für eine Beratung zur Seite.
Immer an Ihrer Seite
Mit dem Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ unterstützt die KfW die Anschaffung und Einrichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Das Hauptziel dieser Förderung ist es, den Nutzern zu ermöglichen, ihre Elektroautos mit selbstproduziertem, umweltfreundlichem Solarstrom zu laden.
Die Anschaffung einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW)
Die Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp)
Die Anschaffung eines neuen Solarstromspeichers mit einer nutzbaren Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh)
Die Installation und der Anschluss der gesamten Anlage, einschließlich aller Installationsarbeiten
Ein Energiemanagementsystem zur Steuerung der gesamten Anlage
Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestellt sein. Sie müssen im Besitz eines Elektroautos sein (Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen), das auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Bei privatem Leasing des Elektroautos muss der Leasingvertrag eine
Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Ein Firmen- oder Dienstwagen erfüllt nicht die Förderkriterien. Ihr Wohngebäude muss bereits bestehen und Sie müssen darin bereits wohnen.
Dieser Förderbeitrag ist für Neubauten vor dem Einzug nicht anwendbar. Ebenso sind Objekte, die ausschließlich vermietet werden, von der Förderung ausgeschlossen. Auch Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen und Eigentumswohnungen können nicht gefördert werden. Zudem ist die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss nicht möglich.
Wenn Sie sich für eine Beratung zur neuen Förderung “Solarstrom für Elektroautos” interessieren können Sie jetzt einfach und unverbindlich einen kostenlosen Termin für ein Erstgespräch mit uns vereinbaren. Gemeinsam finden wir für Sie die ideale Lösung und schöpfen so nach Möglichkeit das Maximum an Fördermöglichkeiten aus.
Wir sind für Sie da.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Lösungen erfahren? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine nachhaltigere Zukunft beschreiten.
Der Experte für Eneuerbare Energien in Bremen.
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